Harmonisch, wie die meisten Gemeinderatssitzungen, verlief auch die letzte dieser Art des ablaufenden Jahres. Auf der Tagesordnung standen unter anderem Verkehrssicherheitsmaßnahmen am Kaiserbach. Glücklicherweise ist zwischen der westlichen und östlichen Gemarkungsgrenze noch ein stattlicher Baumbestand vorzufinden, der als Schattenspender und Korridor für Flora und Fauna eine erhebliche positive Stellung einnimmt. Leider hat der Bestand durch die Trockenheit der letzten Jahre Schaden genommen, so dass etwa 70 Bäume der Verkehrssicherheit nicht mehr entsprechen. Sie müssen überwiegend gefällt oder das Totholz aus dem Kronenbereich entfernt werden, um die Sicherheit wieder herzustellen. In abgeschwächter Form gilt dies auch für den Ahlmühlgraben. Die Kosten für die Maßnahme werden auf 15 000.-- Euro geschätzt. Da sowohl die Ortsgemeinde als auch die Verbandsgemeinde Landau-Land als Unterhaltungspflichtiger der Gewässer Dritter Ordnung für die am Bach stehenden Bäume in der Verantwortung steht, ist eine Kostenaufteilung vorgesehen. Die Arbeiten dürfen nur zwischen Oktober und Ende Februar ausgeführt werden. Es sollen hierfür drei Angebote eingeholt werden. Der Gemeinderat ermächtigte die Vorsitzende, Manuela Laub, den wirtschaftlichsten Bieter mit den Arbeiten zu beauftragen.
Der TOP "Einführung eines internen Organisations-und Kontrollsystems zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten im Rahmen der Umsetzung des Umsatzsteuergesetzes" liest sich typisch "Beamtendeutsch". Auf einen kurzen Nenner gebracht geht es um die Erschließung neuer Steuerquellen für Bund und Land. Bisher war eine "juristische Person des öffentlichen Rechts" worunter die Gemeinden zählen nur dann Umsatzsteuer pflichtig, wenn die Gewinnerzielung über 35 000.-- Euro pro Jahr betrug. Alle übrigen Tätigkeiten waren nicht Umsatzsteuer relevant. Nach kommendem Recht, das ab 2023 für die Verbandsgemeinde Landau-Land bereits eingeführt wird, verhält es sich umgekehrt. Die Kommunen (Personen des öffentlichen Rechts) gelten grundsätzlich als Unternehmer, nur in Ausnahmefällen nicht. Diese Ausnahmen bilden die Ausübung hoheitlicher Aufgaben wie Leistungen im Jugend-und Bildungsbereich. kommunale Forstbetriebe, Energie und Wasserversorgung und ähnliche Tätigkeiten. Ein Vorteil der neuen Rechtslage kann der Vorsteuerabzug bei Investitionen sowie die Ausgestaltung der Zusammenarbeit von Kommunen als Partner sein. Außerdem können außerplanmäßige Haushaltsbelastungen durch Steuernachzahlungen oder Strafverfahren gegen Bürgermeister oder andere Funktionsträger vermieden werden. Ohne Beschlussfassung nahm der Gemeinderat die neue Rechtslage zur Kenntnis.
Mit dem Dank an die Beigeordneten und die übrigen Ratsmitglieder für ihre konstruktive Zusammenarbeit zum Wohl der Gemeinde und dem Wunsch auf besinnliche Feiertage, einen gelingenden Jahreswechsel und ein erfolgreiches, gesundes, friedliches Jahr 2023 an die gesamte Dorfbevölkerung schloss die Vorsitzende Manuela Laub die Sitzung.