Um dem Trend neuer Bestattungsformen zu entsprechen, wurde auch in Göcklingen eine neue Friedhofssatzung beschlossen, die der neueren Sach - und Rechtslage gerecht wird. War bis in die 60-er Jahre des letzten Jahrhunderts die klassische Sargbestattung als einzige Bestattungsform üblich, gibt es heute eine Vielzahl davon. Im Rahmen der Friedhofsumgestaltung werden künftig auch Wiesensargwahlgräber und Wiesenurnengräber ausgewiesen. Die Ruhezeit sowohl für Leichen als auch für Aschen beträgt 25 Jahre. Grundlage für die Neuberechnung der Friedhofsgebühren ist eine Gebühren deckende Kalkulation der Verbandsgemeinde Landau-Land. Damit die finanzielle Differenz zu den bisher erhobenen Gebühren nicht zu hoch wird, blieb der Gemeinderat bei allen Grabformen unter dieser Kalkulation. Im einzelnen werden künftig folgende Gebühren erhoben:
Reihengrabstätte bis zum vollendeten 14. Lebensjahr werden in Zukunft gebührenfrei von der Gemeinde überlassen. Die Kosten für Reihengrabstätte betragen ab dem vollendenten 14. Lebensjahr 350.-- Euro, Einzelwahlgrabstätte 400.-- Euro, Doppelwahlgrabstätte 800.-- Euro, Dreierwahlgrabstätte 1 200.-- Euro, Viererwahlgrabstätte 1 600.-- Euro, Urnenwahlgrabstätte 250.-- Euro, Wiesenwahlgrabstätte (1 Urne) 600.-- Euro, Wiesenwahlgrabstätte (2 Urnen) 850.-- Euro, Wiesenwahlgrabstätte (1 Sarg) 1 000.-- Euro, Wiesenwahlgrabstätte (2 Särge) 1 400.-- Euro, Einzeltiefwahlgrabstätte 800.-- Euro. Benutzung der Leichenhalle einer Leiche oder Urne bis zu 3 Tagen 150.-- Euro, für jeden weiteren Tag 30.-- Euro, für die Kühlzelle bis zu 3 Tagen 30.-- Euro, für jeden weiteren Tag 10.-- Euro, für die Heizung 25.-- Euro. Sonstige Gebühren; Zulegung einer Urne in ein Erdgrab 90.-- Euro, Gemeindearbeiter bei einer Bestattung 80.-- Euro. An Verwaltungsgebühren werden erhoben: Zubettung einer weiteren Person in eine bestehende Grabstätte 30.-- Euro, Erteilung der Genehmigung zur Errichtung oder Abräumung von Grabmälern, Einfassungen Abdeckplatten usw. 50.-- Euro, Umschreibung eines Grabnutzungsrechts, Erstellung von Urkunden, Ausstellung eines Grabnachweises 50.-- Euro, Ausgraben einer Leiche vor Ablauf der Ruhezeit in ein anderes Grab 250.-- Euro, mit Übertragung in ein anderes Grab (Umbettung) 450.-- Euro, Ausgraben von Urnenresten (mit oder ohne Übertragung) in ein anderes Grab 250.-- Euro, Zulassung für Dienstleistungsbetriebe (Gewerbetreibende) 30.-- Euro