Hinter dem sperrigen Begriff "Flächenmanagement & Raum+Monitor Gemeinden", der den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Landau-Land betrifft, verbirgt sich lediglich die Anpassung der ausgewiesenen Bauflächen an den tatsächlichen Bedarf in den einzelnen Gemeinden. In diesem Zusammenhang hat das beauftragte Büro WSW Kaiserslautern die Weiterentwicklung der Siedlungsflächen in der Gemeinde untersucht. Dabei wurde der Bedarfswert bis 2035 ermittelt und festgestellt, dass die erforderlichen Flächen in Göcklingen überdimensioniert bewertet sind. Aufgrund der neuen Berechnung der Entwicklung beschloss der Gemeinderat einstimmig, eine vorgesehene Fläche südlich der Hauptstraße und ein Mischgebiet nahe der Umgehung in Richtung Heuchelheim zurück zu nehmen. Im Gegenzug wird dadurch das vorgesehenes Baugebiet "Kieselberg West" gestärkt und hat gute Aussichten, realisiert zu werden.
Die Anpassung der Realsteuerhebesätze
war wie in den meisten Gemeinden eine "Kröte", die der Gemeinderat schlucken musste. Nicht alle Mitglieder des Gremiums hielten die Anpassung, sprich: Erhöhung für die Gemeinde notwendig. Durch die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs sind auch die Nivellierungssätze zum 1.1. 2023 anzupassen, um künftig in den Genuss von Landeszuschüssen zu kommen. Demnach betragen sie ab dem genannten Zeitpunkt bei der Grundsteuer A 345 % (bisher 300%), Grundsteuer B 465 % (bisher 365 %) und Gewerbesteuer 400 % (bisher 365 %)
Verlängerung des Gestattungsvertrages über die Benutzung der Sportanlage
Die Gemeinde hat im Jahr 2002 mit dem Sportverein eine Vereinbarung über die Benutzung der gemeindeeigenen Sportanlage abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde 2009 bis zum Jahr 2039 verlängert. Der Sportverein plant in naher Zukunft den Einbau einer neuen Beregnungsanlage. Ein Zuschuss vom Dachverband des Sportvereins wird aber nur gewährt, wenn der aktuelle Vertrag noch eine Laufzeit von 25 Jahren aufweist. Da dies nicht der Fall ist, wurde der bestehende Vertrag in unveränderter Form mit einer erweiterten Laufzeit von 30 Jahren erneuert.
Baurechtlich wurde das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses hergestellt und ein Förderantrag nach dem Dorferneuerungsprogramm positiv beschieden.
Gründung einer Landjugendgruppe
Der Gemeinderat begrüßte die Initiative einiger Jugendlicher, im Ort eine Landjugendgruppe zu gründen. Dafür dürfen sie den gemeindlichen Jugendraum nach Absprache mit den anderen Gruppen kostenlos benutzen.